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Betreibungsauszug bestellen: Kosten, Dauer, Fallstricke

Aktualisiert am 20. August 20264 Min. Lesezeit

Kein Dokument hält so viele Bewerbungen auf wie dieses, meist weil es zu spät oder beim falschen Amt bestellt wurde. Der Auszug kostet 17 Franken, ist in wenigen Tagen da und lässt sich online anfordern.

Kosten
CHF 17 pro Auszug (Gebührenverordnung SchKG)
Zuständig
Betreibungsamt Ihres aktuellen Wohnsitzes
Dauer
Meist 2–5 Arbeitstage per Post
Erfasster Zeitraum
Die letzten fünf Jahre
Von Verwaltungen akzeptiert
In der Regel bis drei Monate alt

Der häufigste Fehler: das falsche Amt

Zuständig ist das Betreibungsamt an Ihrem heutigen Wohnsitz. Wer in den letzten fünf Jahren umgezogen ist, braucht häufig zusätzlich einen Auszug der früheren Gemeinde, denn ein Auszug führt nur die Betreibungen des eigenen Kreises auf. Nach einem Kantonswechsel bestellen Sie also besser gleich zwei.

Wenn der Auszug Einträge enthält

Ein Eintrag schliesst Sie nicht aus, er sollte aber erklärt werden. Legen Sie eine kurze Notiz bei: worum es ging, ob die Forderung beglichen ist, dazu den Beleg. Eine bezahlte, bestrittene oder zurückgezogene Betreibung bleibt im Register sichtbar und verschwindet nicht von selbst. Auf Gesuch hin wird sie Dritten aber nicht mehr bekannt gegeben, sofern der Gläubiger das Verfahren nicht weiterverfolgt hat (Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG).

Bestellen Sie den Auszug, bevor Sie mit der Suche anfangen, nicht nach der ersten Besichtigung. Drei Monate Gültigkeit decken eine ganze Suchphase ab.

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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