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Ratgeber

Mietrecht, Kauf und Umzug in der Schweiz — verständlich erklärt.

Für Mietende

Das Bewerbungsdossier: was wirklich hineingehört

An einer Besichtigung in Zürich sind vierzig Interessenten keine Seltenheit. Die Wohnung vergibt die Verwaltung aber selten vor Ort: Entschieden wird am Abend, wenn jemand die Dossiers durchgeht. Diese Checkliste zeigt, was erwartet wird, was Sie weglassen dürfen und was besser gar nicht erst mitgeht.

6 Min. Lesezeit

Betreibungsauszug bestellen: Kosten, Dauer, Fallstricke

Kein Dokument hält so viele Bewerbungen auf wie dieses, meist weil es zu spät oder beim falschen Amt bestellt wurde. Der Auszug kostet 17 Franken, ist in wenigen Tagen da und lässt sich online anfordern.

4 Min. Lesezeit

Mietkaution: was Art. 257e OR erlaubt und was nicht

Bei der Kaution wird am häufigsten zu viel verlangt, und um sie wird am längsten gestritten. Dabei ist das Gesetz ungewöhnlich klar: höchstens drei Monatsmieten, auf einem Konto, das auf Ihren Namen lautet.

5 Min. Lesezeit

Anfangsmietzins anfechten: 30 Tage, und wie sie laufen

Wer eine Wohnung zu einer deutlich höheren Miete übernimmt als der Vormieter, kann den Anfangsmietzins anfechten. Die Frist ist kurz, das Verfahren kostet nichts, und in Kantonen mit Formularpflicht stehen die Chancen gut.

6 Min. Lesezeit

Kündigen und früher ausziehen: die Nachmieter-Regel

Ordentlich kündigen heisst meist drei Monate auf einen ortsüblichen Termin. Wer früher gehen möchte, kommt mit einem zumutbaren Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag, sofern die Form stimmt.

5 Min. Lesezeit

Wohnungsübergabe: das Protokoll entscheidet über die Kaution

Die Übergabe dauert eine halbe Stunde und entscheidet, ob Sie die Kaution vollständig zurückbekommen. Es zählt, was im Protokoll steht, und was der Vermieter danach überhaupt noch geltend machen kann.

5 Min. Lesezeit

Für Kaufende

Für Vermietende

Umzug

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.