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Dossiers prüfen: gründlich und trotzdem datenschutzkonform

Aktualisiert am 22. August 20265 Min. Lesezeit

Sie dürfen prüfen, ob jemand die Miete tragen kann. Alles zu fragen, was interessant wäre, dürfen Sie nicht. Die Grenze verläuft bei der Erforderlichkeit, und sie wird in der Praxis regelmässig überschritten.

Was Sie verlangen dürfen

  • Einen Identitätsnachweis und, bei ausländischer Staatsangehörigkeit, den Aufenthaltstitel
  • Einen Einkommensnachweis in dem Umfang, der die Tragbarkeit belegt
  • Einen Betreibungsauszug
  • Eine Referenz der bisherigen Vermieterschaft, sofern die bewerbende Person einverstanden ist
  • Die Zahl der einziehenden Personen sowie Angaben zu Haustieren, soweit der Vertrag das vorsieht

Was Sie nicht fragen dürfen

Religion, politische Zugehörigkeit, Gesundheitsdaten, eine Schwangerschaft oder ein Kinderwunsch, die Gewerkschaftsmitgliedschaft und die ethnische Herkunft zählen zu den besonders schützenswerten Personendaten oder sind für den Entscheid schlicht nicht erforderlich. Solche Angaben dürfen Sie weder erheben noch für die Auswahl verwenden, und ein Entscheid, der sich darauf stützt, ist obendrein diskriminierend.

Vernichten oder retournieren Sie die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerbungen, sobald die Wohnung vergeben ist. Ein Ordner mit vierzig fremden Lohnausweisen ist unter dem revidierten DSG ein Risiko ohne jeden Nutzen.

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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