Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung beim Umzug
Beide Policen sind an Adresse und Wohnfläche gebunden. Wer den Umzug nicht meldet, riskiert im Schadenfall eine Kürzung. Und ohne Privathaftpflicht bekommt man in der Praxis ohnehin kaum eine Wohnung.
Was die beiden Policen abdecken
- Die Hausratversicherung deckt Ihre beweglichen Sachen gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Elementarschäden
- Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie Dritten zufügen, einschliesslich Schäden an der gemieteten Wohnung
- Beide gelten für die versicherte Adresse; während des Umzugs besteht meist ein befristeter Doppelschutz für beide Wohnungen
- Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Hausrats und nicht nach der Miete
In einigen Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch
Die kantonalen Gebäudeversicherungen betreffen die Eigentümerschaft des Gebäudes und nicht den Hausrat des Mieters; verwechselt wird das häufig. Für Mieterinnen und Mieter bleibt der Hausrat Sache der eigenen Police. Prüfen Sie beim Umzug drei Punkte: die neue Adresse, die Wohnfläche und die Versicherungssumme. Eine zu tief angesetzte Summe führt zur Unterversicherung, und dann wird im Schadenfall anteilig gekürzt.
Melden Sie den Umzug vor dem Termin und nicht danach. Schäden, die während des Transports entstehen, deckt die Hausratversicherung oft nur, wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt war; die Bedingungen unterscheiden sich hier stark.
Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.
