Wohnungsübergabe: das Protokoll entscheidet über die Kaution
Die Übergabe dauert eine halbe Stunde und entscheidet, ob Sie die Kaution vollständig zurückbekommen. Es zählt, was im Protokoll steht, und was der Vermieter danach überhaupt noch geltend machen kann.
Normale Abnützung zahlt der Vermieter
Der Mieter haftet für Schäden, die über den vertragsgemässen Gebrauch hinausgehen, nicht für gewöhnliche Abnützung. Massgebend ist die Lebensdauer des Bauteils. Ein Teppich mit einer angenommenen Lebensdauer von zehn Jahren, der nach acht Jahren ersetzt werden muss, ist noch zu zwei Zehnteln zu entschädigen und nicht voll. Als Massstab dienen die paritätischen Lebensdauertabellen der Mieter- und Vermieterverbände.
Was am Übergabetag zu tun ist
- 1Die Wohnung geräumt und gereinigt übergeben, Keller, Estrich, Balkon und Garage eingeschlossen.
- 2Jeden Raum gemeinsam abgehen und jede Beanstandung ins Protokoll aufnehmen lassen.
- 3Nichts unterschreiben, was Sie nicht anerkennen. Schreiben Sie „bestritten“ neben den strittigen Punkt und unterschreiben Sie mit diesem Zusatz.
- 4Die Zählerstände von Strom, Gas und Wasser notieren und die Zahl der Schlüssel im Protokoll festhalten.
- 5Eigene Fotos von allen Räumen machen, mit Datum. Sie kosten nichts und entscheiden im Streitfall.
- 6Mit einer unterschriebenen Kopie des Protokolls weggehen und sich nicht auf ein späteres Zustellen vertrösten lassen.
Mängel, die bei der Rückgabe nicht sofort gerügt werden, kann der Vermieter später nicht mehr geltend machen, soweit sie bei üblicher Prüfung erkennbar waren (Art. 267a OR). Ein sorgfältiges Protokoll schützt deshalb beide Seiten, Sie am meisten.
Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.
