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Strom, Internet und Serafe an der neuen Adresse

Aktualisiert am 22. August 20264 Min. Lesezeit

Drei Anmeldungen, die nach ganz unterschiedlichen Regeln funktionieren: Den Strom liefert der lokale Versorger, das Internet der Anbieter Ihrer Wahl, und die Serafe-Rechnung kommt von selbst, ob Sie sich melden oder nicht.

Strom

Haushalte können den Stromlieferanten in der Schweiz nicht frei wählen; zuständig ist das Elektrizitätswerk des Versorgungsgebiets. Melden Sie den Einzug mit Datum und Zählerstand, sonst wird Ihnen der Verbrauch des Vormieters verrechnet. Die Tarife sind reguliert und werden jährlich publiziert; vergleichen lässt sich höchstens das Produkt, nicht der Anbieter.

Internet

Hier haben Sie die Wahl, doch die Technik redet mit: Ob Glasfaser, Kabel oder Kupfer verfügbar ist, hängt an der Adresse. Prüfen Sie die Verfügbarkeit vor dem Vertragsabschluss und melden Sie den Umzug früh, denn die Schaltung am neuen Anschluss dauert oft mehrere Wochen. Prüfen Sie ausserdem die Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags; ein Umzug ist für sich allein kein Kündigungsgrund.

Serafe

Die Abgabe für Radio und Fernsehen wird pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind. Anmelden müssen Sie sich nicht: Serafe erhält die Adressdaten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden. Genau deshalb ist die Ummeldung bei der Gemeinde der Schritt, der zählt. Ziehen Sie in einen bestehenden Haushalt, fällt die Abgabe nur einmal an; melden Sie die Zusammenlegung, damit nicht zwei Rechnungen laufen. Den aktuellen Jahresbetrag publiziert Serafe.

Fotografieren Sie am Einzugstag alle Zählerstände. Das dauert zwei Minuten und ist Ihr einziges Beweismittel, wenn die erste Abrechnung den Verbrauch von jemand anderem enthält.

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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