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Die Marktmiete ansetzen, ohne angreifbar zu werden

Aktualisiert am 22. August 20265 Min. Lesezeit

Wer zu tief ansetzt, verliert über Jahre hinweg Geld. Wer zu hoch ansetzt, hat langen Leerstand oder eine Anfechtung des Anfangsmietzinses am Hals. Beides lässt sich mit derselben Vorbereitung vermeiden.

Vergleichen Sie mit Objekten, nicht mit Wünschen

Ein belastbarer Vergleich stützt sich auf Wohnungen derselben Gemeinde oder desselben Quartiers, mit vergleichbarer Zimmerzahl, Fläche, Baujahr, Ausbaustandard und Lage. Massgebend ist die Nettomiete; wer Bruttomieten vergleicht, vergleicht in Wahrheit Nebenkostenmodelle. Fünf sorgfältig gewählte Vergleichsobjekte sagen mehr aus als zwanzig oberflächliche.

Rechnen Sie die Leerstandszeit mit ein

Hundert Franken mehr im Monat bringen im Jahr 1200 Franken. Ein einziger Monat Leerstand bei einer Miete von 2400 Franken kostet doppelt so viel. Die Frage lautet deshalb nicht, welcher Preis der höchste erzielbare ist, sondern welcher Preis die Wohnung zuverlässig innert eines Monats vermietet.

In Kantonen mit Formularpflicht müssen Sie den Anfangsmietzins auf dem amtlichen Formular mitteilen und die frühere Miete nennen. Eine deutliche Erhöhung gegenüber dem Vormieter ist zulässig, braucht aber eine Begründung, etwa eine wertvermehrende Sanierung.

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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