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Ummelden bei der Gemeinde: Fristen, Unterlagen, Kosten

Aktualisiert am 22. August 20264 Min. Lesezeit

Die Anmeldung am neuen Wohnort ist obligatorisch und fristgebunden. Wer sie verpasst, riskiert eine Ordnungsbusse und verzögert alles, was daran hängt: Steuern, Krankenkasse, Serafe und die Bewilligung.

Die Frist ist kantonal geregelt und beträgt in den meisten Kantonen zwei Wochen ab dem Bezug der neuen Wohnung. Beim Wegzug melden Sie sich zusätzlich bei der bisherigen Gemeinde ab. Viele Gemeinden erledigen beides inzwischen online über ein Portal, andere verlangen weiterhin den Gang an den Schalter. Die genaue Frist und den Weg finden Sie auf der Website der Zuzugsgemeinde; verlassen Sie sich nicht auf die Frist Ihres alten Kantons.

Was Sie mitbringen

  • Identitätskarte oder Pass, bei ausländischer Staatsangehörigkeit den Ausländerausweis
  • Heimatschein oder Heimatausweis bei Schweizer Staatsangehörigen
  • Mietvertrag oder Wohnungsnachweis für die neue Adresse
  • Familienbüchlein oder Zivilstandsdokumente, sofern die Gemeinde sie verlangt
  • Nachweis der Krankenversicherung

Der Wohnsitz am 31. Dezember bestimmt, welcher Kanton und welche Gemeinde Sie für das ganze Jahr besteuern. Bei einem Umzug über die Kantonsgrenze in den letzten Wochen des Jahres lohnt sich ein Blick auf die Steuerfolgen, bevor der Termin feststeht.

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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