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Das Bewerbungsdossier: was wirklich hineingehört

Aktualisiert am 20. August 20266 Min. Lesezeit

An einer Besichtigung in Zürich sind vierzig Interessenten keine Seltenheit. Die Wohnung vergibt die Verwaltung aber selten vor Ort: Entschieden wird am Abend, wenn jemand die Dossiers durchgeht. Diese Checkliste zeigt, was erwartet wird, was Sie weglassen dürfen und was besser gar nicht erst mitgeht.

Die sechs Dokumente, die immer verlangt werden

  • Das Anmeldeformular der Verwaltung, vollständig ausgefüllt (nicht Ihr eigenes Deckblatt)
  • Kopie von Pass oder Identitätskarte, bei ausländischer Staatsangehörigkeit dazu der Ausländerausweis
  • Betreibungsauszug, nicht älter als drei Monate
  • Die letzten drei Lohnabrechnungen; bei Selbständigen die letzte Steuerveranlagung
  • Kopie der Privathaftpflichtpolice oder die Zusage, eine abzuschliessen
  • Kontaktdaten Ihrer heutigen Verwaltung oder Vermieterschaft

Was Sie nicht mitschicken müssen

Eine Verwaltung darf nur erheben, was für den Entscheid nötig ist. Religion, Parteizugehörigkeit, Kinderwunsch, Krankheiten und eine Schwangerschaft gehören nicht dazu; diese Fragen dürfen Sie unbeantwortet lassen. Auch eine vollständige Steuerveranlagung geht meist weiter, als es die Sache verlangt: Es genügt, wenn Sie belegen, dass Sie die Miete tragen können.

Als Faustregel gilt: Die Bruttomiete sollte einen Drittel des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. Im Gesetz steht das nirgends, doch fast jede Verwaltung rechnet so, und sie rechnet es als Erstes.

Was ein Dossier tatsächlich nach vorne bringt

  1. 1Vollständigkeit. Fehlt ein Dokument, wird es nicht nachgefordert; das Dossier fällt einfach durch.
  2. 2Ein einziges PDF, in der Reihenfolge dieser Liste, benannt mit Ihrem Namen und der Objektnummer.
  3. 3Fünf Zeilen Begleittext: wer Sie sind, warum diese Wohnung, ab wann.
  4. 4Die Unterlagen aller Personen, die einziehen, im selben Dossier statt in einer zweiten Mail.
  5. 5Abgabe am Tag der Besichtigung. Die meisten Zusagen fallen innert 48 Stunden.

Auf Immovix hinterlegen Sie diese Unterlagen einmal und senden sie später mit einem Klick. Die Verwaltung bekommt ein geprüftes, vollständiges Dossier statt acht Anhängen in drei Mails.

Diese Beiträge geben den Stand des schweizerischen Rechts allgemein wieder und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kantonale Regelungen weichen ab. Im Streitfall wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde in Mietsachen oder an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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